Allgemeine Geschäftsbedingungen Büro Kleemann für Geschäftskunden im Bereich von Dienst- und Werkleistungen.
(Stand: 01.05.2006)
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung sämtlicher Dienst- und Werkleistungen des Büro Kleemann gegenüber dem Kunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in diesem Bereich.
1.2 Büro Kleemann erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden nicht an. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn Büro Kleemann ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot und Vertragsschluß
2.1 Der Vertrag zwischen Büro Kleemann und dem Kunden kommt erst mit dem Beginn der Leistungserbringung oder mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Büro Kleemann zustande. Aufträge des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn Büro Kleemann mit der Leistungserbringung beginnt oder die Aufträge von Büro Kleemann schriftlich bestätigt worden sind.
2.2 Werden vom Kunden bestimmte Anforderungen an die von Büro Kleemann zu erbringenden Leistungen gestellt, so hat er diese bei Auftragserteilung schriftlich niederzulegen.
2.3 Für die Rechtschreibung ist der “Duden”, letzte Ausgabe, maßgeblich.
2.4 Büro Kleemann ist berechtigt, auf Filmen interne Kennzeichen, z. B. Dateipfade, außerhalb des Druckbereichs anzubringen, ohne dass der Kunde hieraus irgendwelche Ansprüche ableiten kann.
3. Preise
3.1 Die Preise von Büro Kleemann gelten – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – ab Werk, ausschließlich Verpackung. Diese wird zu den Selbstkosten berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
3.2 Die für einen konkreten Auftrag vereinbarten Preise sind für Nachbestellungen zu diesem Auftrag nicht verbindlich. Besteht zwischen Büro Kleemann und dem Kunden eine Rahmenvereinbarung, so bewegen sich die Preise für Nachbestellungen in dessen Grenzen.
3.3 Auf Wunsch des Kunden erstellt Büro Kleemann Korrekturabzüge, die gesondert berechnet werden.
4. Lieferungen und Lieferfristen
4.1 Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz von Büro Kleemann verlassen hat und zwar auch dann, wenn Büro Kleemann abweichend von Ziff. 3.1 die Versendungskosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferungen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Transportes zu versichern.
4.2 Die von Büro Kleemann angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
4.3 Ist die Leistung von Büro Kleemann von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung abhängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern Büro Kleemann selbst nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft Büro Kleemann nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von Büro Kleemann Korrekturabzüge, Layouts etc. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zugangs seiner Stellungnahme bei Büro Kleemann. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch Büro Kleemann beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen usw., die außerhalb des Einflussbereichs von Büro Kleemann liegen und von Büro Kleemann nicht zu vertreten sind. Büro Kleemann wird das Vorliegen solcher Hindernisse dem Kunden unverzüglich mitteilen.
5. Zahlung
5.1 Zahlungen sind – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde – sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten.
5.2 Bei Zahlungszielüberschreitungen ist Büro Kleemann berechtigt, vom Kunden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Falls Büro Kleemann in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Büro Kleemann berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, Büro Kleemann nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Büro Kleemann akzeptiert generell keine Wechsel. Büro Kleemann ist nicht verpflichtet, Zahlungen mit Schecks zu akzeptieren. In jedem Fall werden Schecks nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Zwischenzinsspesen zu Lasten des Kunden angenommen.
5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit von Büro Kleemann nicht anerkannten Gegenansprüchen aufzurechnen oder diesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Forderungen sind zwischen den Vertragsparteien unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5.5 Im Falle einer Ratenzahlung ist Büro Kleemann berechtigt, die Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug wird die gesamte Rechnungssumme mit sofortiger Wirkung fällig. Büro Kleemann behält sich vor, die Forderungen an ein Inkassobüro abzutreten.
5.6 Im Falle eines wiederholten Zahlungsverzugs tritt Büro Kleemann alle Forderungen an ein Inkassobüro ab und stellt die Geschäftsverbindung ein.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Büro Kleemann behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und geleisteter Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
6.2 Verkauft der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter, so tritt er bereits zu diesem Zeitpunkt Büro Kleemann alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte zustehen. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderung ist der Kunde bis auf Widerruf durch Büro Kleemann berechtigt und verpflichtet. Die Befugnis von Büro Kleemann, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Büro Kleemann gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, verpflichtet sich Büro Kleemann, Forderungen nicht selbst einzuziehen. Der Kunde hat Büro Kleemann alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
6.3 Der Kunde darf keine Verfügungen über die Vorbehaltsware treffen, die die Rechte von Büro Kleemann beeinträchtigen, wie etwa Verpfändung, Sicherungsübereignung oder -abtretung. Bei Pfändungen sowie bei Beschlagnahme durch Dritte hat der Kunde Büro Kleemann unverzüglich davon zu benachrichtigen.
6.4 Übersteigen die Büro Kleemann übertragenen Sicherheiten bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstände den Wert der zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist Büro Kleemann auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben.
6.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der von Büro Kleemann gelieferten Waren durch den Kunden wird stets vom Kunden für Büro Kleemann vorgenommen. Werden die Waren mit anderen Büro Kleemann nicht gehörenden verarbeitet, so erwirbt Büro Kleemann das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten und verarbeiteten Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7. Gewährleistung für Werkleistungen
7.1 Büro Kleemann gewährleistet für die Dauer von 12 Monaten ab Abnahme oder Ingebrauchnahme, dass die vertragsgegenständlichen Werkleistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Für Rechtsmängel des Werkes haftet Büro Kleemann nur insoweit, als sie die vertragsgemäße Verwendung des Werkes stören oder vereiteln wird. Ziffer 10 dieser AGB bleibt unberührt.
7.2 Das von Büro Kleemann erbrachte Werk ist vom Kunden unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde von Büro Kleemann einen Korrekturabzug erhält. Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel, ist dieser Büro Kleemann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung anzuzeigen, ansonsten entfallen die entsprechenden Gewährleistungsansprüche. Wird ein versteckter Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Entdeckung Büro Kleemann durch den Kunden angezeigt, entfallen ebenfalls die entsprechenden Gewährleistungsansprüche.
7.3 Für den Fall, dass innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel an den erbrachten Werkleistungen vorliegen, wird Büro Kleemann eine Nacherfüllung vornehmen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Büro Kleemann durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung. Sie kann durch Büro Kleemann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen. Ist eine Nacherfüllung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen oder von Büro Kleemann trotz angemessener Fristsetzung ohne Grund verweigert oder ungebührlich verzögert worden, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung entsprechend dem Mangel herabsetzen. Beruht der Mangel der Werkleistung auf einem Umstand, den Büro Kleemann entsprechend der Regelungen in 8. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vertreten hat, so kann der Kunde statt Erklärung des Rücktritts oder der Herabsetzung der Vergütung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7.4 Die Gewährleistung umfasst nicht Mängel an den erbrachten Werkleistungen, die aus der Verarbeitung von mangelhaftem Material, z. B. fehlerhaft angelegter digitaler Dokumente, resultieren, welches der Kunde an Büro Kleemann zur Ver- und Bearbeitung geliefert hat. Mehraufwendungen für Büro Kleemann, die durch die Lieferung von mangelhaftem Material durch den Kunden entstehen, werden gesondert berechnet.
7.5 Die Behebung von nicht unter die Gewährleistung fallenden Mängeln sowie nach Auftragserteilung vom Kunden gewünschte Änderungen, die bei Büro Kleemann zu zusätzlichem Aufwand führen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenso für zusätzlichen Aufwand, der bei Büro Kleemann aufgrund unklarer Vorgaben des Kunden, z. B. falsch ausgefüllter Auftragsformulare, oder durch unsachgemäße Behandlung der Werkleistung entsteht.
8. Haftung
8.1 Büro Kleemann haftet generell nur für eigenes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten oder das seiner Erfüllungsgehilfen. Für Körperschäden haftet Büro Kleemann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (“Kardinalspflichten”) durch Büro Kleemann, haftet Büro Kleemann begrenzt auf den voraussehbaren vertragstypischen Schaden auch für normale Fahrlässigkeit. Ersatz für weitergehende Schäden ist ausgeschlossen.
8.3 Unbeschadet einer etwaigen garantierten Beschaffenheit des Werkes haftet Büro Kleemann für Folgeschäden insoweit, als sie ihre Ursache in der Abweichung des von Büro Kleemann erbrachten Werkes von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit haben, und diese vertraglich vereinbarte Beschaffenheit den Kunden gerade vor bestimmten Folgeschäden absichern sollte.
8.4 Schadensersatzansprüche für Datenverlust sind auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung, insbesondere bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien, nicht eingetreten eingetreten wäre.
8.5 Büro Kleemann weist auf die Gefahren durch Viren und Eingriffe Dritter im Zusammenhang mit der Internetbenutzung hin. Büro Kleemann haftet nicht für Schäden, die allein darauf beruhen, dass der Kunde es unterlässt, nach dem Stand der Technik geeignete Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die Unterhaltung einer Firewall oder eines Virensuchprogramms, zu treffen.
8.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde hat Datenträger, die er Büro Kleemann zur Auftragserfüllung stellt, mit seinem Namen und seiner Anschrift zu versehen. Von allen an Büro Kleemann übergebenen Daten hat der Kunde vor der Übergabe an Büro Kleemann Sicherheitskopien anzufertigen.
9.2 Jegliches Material, das der Kunde an Büro Kleemann zur Be- und Verarbeitung liefert, ist Büro Kleemann frei Haus zu liefern.
9.3 Der Kunde hat eine gesonderte Vereinbarung mit Büro Kleemann über Datensicherung oder Datenherausgabe zu treffen, ansonsten ist Büro Kleemann berechtigt, ohne weitere Ankündigung gegenüber dem Kunden, Daten, die in Verbindung mit einem Auftrag stehen und für eine Ausgabe, d. h. für eine Umwandlung in visualisierter Form, gedacht sind, 2 Wochen nach Ablieferung zu löschen. Daten, die im Rahmen eines Auftrages bearbeitet wurden, dürfen 1 Monat nach Auslieferung gelöscht werden.
10. Urheberrecht
10.1 Der Kunde hat dafür einzustehen, dass die Durchführung des Auftrags nicht die Rechte Dritter, insbesondere Vervielfältigungsrechte, verletzt. Der Kunde stellt Büro Kleemann von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die diese gegen Büro Kleemann wegen der Ausführung eines Auftrags des Kunden geltend machen.
10.2 Alle Urheber- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte an von Büro Kleemann im Rahmen des Auftrages erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, Daten etc. verbleiben, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde und dies rechtlich zulässig ist, bei Büro Kleemann. Werden urheberrechtliche Verwertungsrechte entsprechend einzelvertraglicher Vereinbarung übertragen, so erfolgt dies für Rechte, die Büro Kleemann selbst von Dritten ableitet nur in dem Umfang, der durch diesen Dritten Büro Kleemann eingeräumt wurde.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die ungültige bzw. unwirksame Bedingung ist vielmehr dann in einer Weise zu ergänzen bzw. durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.
11.2 Mündliche Auftragsänderungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
11.3 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Hauptsitz von Büro Kleemann.
11.4 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.5 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Köln, Nordrhein Westfalen.
Eine PDF-Version können Sie sich hier herunterladen: Büro Kleemann AGB

Eine interessante Sicht der Prozess- und Systemlandschaft "Publishing" habe ich bei Jörg Oyen entdeckt. Unter der URL
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